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So zahlt die Versicherung

  • Volle Zahlung.
    Sichern Sie Ihre Wohnung so gut Sie können. Den vollen Schaden zahlt die Hausratversicherung nach einem Einbruch nur, wenn alle Fenster und Türen geschlossen waren.
  • Teilzahlung.
    Pochen Sie auf Teilzahlung, wenn Sie Ihre Wohnung nicht richtig gesichert hatten. Die Versicherung ist verpflichtet, zumindest einen Teil des Schadens zu übernehmen (Quotelung). Diese Regelung gilt seit Januar 2008.
  • Inventar auflisten.
    Listen Sie Ihren Hausrat detailliert auf. Fotografieren Sie die wichtigsten Gegenstände, bevor ein Schaden eintritt.
  • Schaden auflisten.
    Notieren Sie nach einem Einbruch alle gestohlenen Gegenstände. Die Inventarliste hilft dabei. Je genauer die Liste, desto größer die Chance, dass die Versicherung den Schaden bezahlt.